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Wie ist die
Wildfolge
in Kärnten geregelt?
Kärnten (Österreich)
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Verbot für Schützen
: Krankgeschossenes oder vermutlich getroffenes
Wild
darf nicht weiter bejagt
werden
Berechtigung des
Jagdausübungsberechtigten
:
Verfolgung, Erlegung und Besitznahme
im eigenen Gebiet vorbehalten
Verpflichtung
zur
Nachsuche
:
Jagdausübungsberechtigter
muss
Nachsuche
entweder
selbst durchführen oder gestatten
Schriftliche Vereinbarung
:
Wildfolgevertrag
für grenzüberschreitende Verfolgung erforderlich
Strafbestimmung
: Verstöße gegen Wildfolge-Bestimmungen als Verwaltungsübertretung
Kärnten (Österreich)
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