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Wie ist die Wildfolge in Kärnten geregelt?

Kärnten (Österreich)

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  • Verbot für Schützen: Krankgeschossenes oder vermutlich getroffenes Wild darf nicht weiter bejagt werden
  • Berechtigung des Jagdausübungsberechtigten: Verfolgung, Erlegung und Besitznahme im eigenen Gebiet vorbehalten
  • Verpflichtung zur Nachsuche: Jagdausübungsberechtigter muss Nachsuche entweder selbst durchführen oder gestatten
  • Schriftliche Vereinbarung: Wildfolgevertrag für grenzüberschreitende Verfolgung erforderlich
  • Strafbestimmung: Verstöße gegen Wildfolge-Bestimmungen als Verwaltungsübertretung
Kärnten (Österreich)

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