Ein Begehungsscheininhaber ohne Jagdschutzberechtigung sieht eine Katze, die Rebhühner wildert. Darf er diese schießen?
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Nein, er darf die Katze nicht schießen. Der Jagderlaubnisschein allein berechtigt nicht zur Ausübung des Jagdschutzes. Die Befugnis zum Abschuss wildernder Katzen steht ausschließlich Jagdschutzberechtigten zu. Zu diesen zählen der Jagdausübungsberechtigte (Revierinhaber), bestätigte Jagdaufseher und Polizeibeamte. Der Begehungsscheininhaber muss den zuständigen Jagdschutzberechtigten über den Vorfall informieren. Ausnahme
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