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Darf eine geplante Drückjagd durchgeführt werden, wenn sich an einer Grillstelle am Waldrand viele Kinder aufhalten? Beschreiben Sie die Rechtslage.

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  • Ja, die Jagd ist zulässig, da Grillstellen im Wald in der Regel keine befriedeten Bezirke sind.
  • Es besteht jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht: Anwesende Personen müssen gewarnt werden.
  • Die Sicherheit (insbesondere der Kugelfang) muss bei jedem Schuss absolut gewährleistet sein; im Zweifel darf nicht geschossen werden.

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