Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Schleswig-Holstein Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?
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Die Nachtjagd auf Rotwild ist nur zur Erfüllung des Abschussplans im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Januar zulässig. Dabei sind die normalen Jagdzeiten mit zu beachten.
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