Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Schleswig-Holstein Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?

Schleswig-Holstein

Antwort anzeigen

Die Nachtjagd auf Rotwild zum Vollmond in Schleswig-Holstein ist nur vom 1. November bis 31. Januar erlaubt, sofern es für die Abschusspläne notwendig ist.

Außerhalb dieses Zeitraums ist sie nur mit Genehmigung bei schweren Wildschäden möglich.

Schleswig-Holstein

Frage anzeigen