Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem in Schleswig-Holstein zur bejagen.Ist das erlaubt?

Schleswig-Holstein

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Die Nachtjagd auf zum Vollmond in Schleswig-Holstein ist nur vom 1. November bis 31. Januar erlaubt, sofern es für die Abschusspläne notwendig ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist sie nur mit Genehmigung bei schweren möglich.

Schleswig-Holstein

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