Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Schleswig-Holstein Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die Nachtjagd auf Rotwild zum Vollmond in Schleswig-Holstein ist nur vom 1. November bis 31. Januar erlaubt, sofern es für die Abschusspläne notwendig ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist sie nur mit Genehmigung bei schweren Wildschäden möglich.
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