Welche Großprädatoren gibt es in Österreich und wie ist das Zusammenleben geregelt?
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Luchs, Wolf, Bär. Sie sind gesetzlich geschont (OÖ Landesjagdgesetz), durch die FFH-Richtlinie geschützt. Ziel ist Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustands und Sicherung der Lebensgrundlagen.
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