Sie schießen auf einen Bock in Hamburg, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegen.Wer hat Anspruch auf die Trophäe?
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Gemäß § 21 Abs. 4 des Hamburgischen Jagdgesetzes hat der Jagdausübungsberechtigte des Reviers, in dem das Wild verendet ist, das Entscheidungsrecht über die Zuteilung der Trophäe.
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