Wann sind elektronische Nachtzielgeräte in Tirol ausnahmsweise erlaubt?
Tirol (Österreich)
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Elektronische Nachtzielgeräte sind in Tirol in zwei Ausnahmefällen erlaubt:
Jagd auf Schwarzwild – nach Anordnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde zur Tierseuchen-Bekämpfung
Jagd auf Bären, Wölfe oder Luchse – nach Verordnung zur Schadensverhütung, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder zum Schutz der übrigen wild lebenden Tiere