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In einem rauen Winter wird die Notzeit in Ihrem Revier in Schleswig-Holstein ausgerufen.Welche Futtermittel dürfen Sie ausbringen, um das Wild zu unterstützen?

Schleswig-Holstein

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In Schleswig-Holstein dürfen während einer ausgerufenen Notzeit in der Regel geeignete Futtermittel zur Unterstützung des Wildes nach Beratung mit der zuständigen Jagdbehörde ausgebracht werden, da keine spezifischen Regelungen existieren.

Schleswig-Holstein

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