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Ist der Schrotschuss in Vogelgruppen (z. B. Federwildketten oder Völker) zulässig?

Baden-Württemberg

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Nein.

  • Es handelt sich um ein sachliches Verbot.
  • Die Streuung der Schrotgarbe würde unkontrolliert weitere Tiere verletzen (Randschrote).
  • Ein solcher Schuss verstößt gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit.
Baden-Württemberg

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