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Wann ist das Schießen mit Pistolen oder Revolvern auf Wild erlaubt?

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  • Das Schießen mit Pistolen oder Revolvern auf Wild ist grundsätzlich verboten
  • Ausnahmen bestehen bei der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen
  • Die Mündungsenergie der Geschosse muss dabei mindestens 200 Joule betragen
  • Die Vorschriften zur Mündungsenergie können je nach Bundesland variieren

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