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Wann ist das Schießen mit
Pistolen
oder Revolvern auf
Wild
erlaubt?
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Das Schießen mit
Pistolen
oder Revolvern auf
Wild
ist
grundsätzlich verboten
Ausnahmen bestehen bei der Bau- und
Fallenjagd
sowie zur Abgabe von Fangschüssen
Die Mündungsenergie der
Geschosse
muss dabei mindestens 200 Joule betragen
Die Vorschriften zur Mündungsenergie können je nach Bundesland variieren
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