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Welche Maßnahmen sieht das Waffengesetz zur Sanktionierung vor?

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  • Verbrechen: Umgang mit verbotenen Waffen wie Vollautomaten kann mit 1 – 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden
  • Vergehen: Besitz oder Umgang mit verbotenen Waffen kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe führen
  • Ordnungswidrigkeit: Kann ein Bußgeld nach sich ziehen und zur Einziehung der betroffenen Gegenstände führen
  • Einziehung: Beschlagnahme von Gegenständen, die bei einer Straftat verwendet wurden

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