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Welche Maßnahmen sieht das
Waffengesetz
zur Sanktionierung vor?
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Verbrechen
: Umgang mit verbotenen
Waffen
wie Vollautomaten kann mit 1 – 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden
Vergehen
:
Besitz
oder Umgang mit verbotenen
Waffen
kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
führen
Ordnungswidrigkeit
: Kann ein Bußgeld nach sich ziehen und zur Einziehung der betroffenen Gegenstände
führen
Einziehung
: Beschlagnahme von Gegenständen, die bei einer Straftat verwendet wurden
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