Sie schießen auf einen in Niedersachsen, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegen.Wer hat Anspruch auf die ?

Niedersachsen

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Wenn Sie in Niedersachsen einen schießen, der nach kurzer Flucht über die Reviergrenze im Nachbarrevier verendet, haben Sie als des , in dem der krankgeschossen wurde, einen Anspruch auf Herausgabe der , sofern die nicht endgültig aufgegeben wurde.

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