Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Niedersachsen Rotwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Rotwild in Niedersachsen ist grundsätzlich verboten. Sie ist nur erlaubt, wenn eine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Verhinderung von Wildschäden vorliegt.
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