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Wie nennt man einen Jagdhund, der gefundenes Wild vergräbt, und besteht er damit eine Brauchbarkeitsprüfung?

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Ein Hund, der gefundenes Wild nicht apportiert, sondern dieses vergräbt, wird Totengräber genannt.

  • Nein, er besteht die Prüfung nicht (Ausschlussgrund).

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