„Jagd ohne Hund ist Schund“ ist ein bekannter Spruch in der Jägerschaft. Teilweise ist der Einsatz von brauchbaren Jagdhunden sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die Einsatzgebiete von Jagdhunden sind je nach Rasse unterschiedlich und abhängig von ihren Eigenschaften. Teilweise sind diese Eigenschaften angeboren und werden dann als „angewölft“ bezeichnet. Die Arbeit des Hundes lässt sich in vor und nach dem Schuss unterteilen. Vor dem Schuss sind das Suchen und Stöbern, sowie die Bauarbeit als eigene Jagdart sinnvolle Verwendungen. Nach dem Schuss wird der Jagdhund häufig zur Nachsuche oder zum Verlorenbringen verwendet.
Angewölfte Eigenschaften eines Jagdhundes sind angeboren. Hierzu gehören:
Arbeit | Jagdart | Ablauf | Gelände | Jagdhundeart |
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Suche und Vorstehen | Suchjagd |
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Buschieren | Suchjagd |
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Stöbern | Stöberjagd |
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Brackieren | Stöberjagd |
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Bauarbeit | Baujagd |
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Arbeit | Jagdart | Ablauf | Gelände | Jagdhundeart |
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Schweißarbeit | Nachsuche |
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Verlorenbringen | Nachsuche |
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Waidmannssprache | Laiensprache |
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Rehrein/Rehwildrein | Hund der sich von Rehwild abrufen lässt oder es nicht verfolgt |
Hasenrein | Hund der sich vom Hasen abrufen lässt oder ihn nicht verfolgt |
Bogenrein | Hund der beim Stöbern im Bereich des Treibens verbleibt |
Überjagen | Wenn der Jagdhund den zu bejagenden Bereich verlässt |