Wie ist die Leihe einer Schusswaffe rechtlich einzuordnen? Unter was für Rahmenbedingungen ist sie zulässig?
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Die Leihe nach Waffengesetz entspricht rechtlich einem vorübergehenden Erwerb einer Waffe. Sie ist unter 2 Voraussetzungen an einen anderen Inhaber einer WBK erlaubt:
Für die Leihe muss der Überlasser eine Bescheinigung ausstellen, die anstelle von der WBK zum Erwerb berechtigt:
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