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Wie ist die Leihe einer Schusswaffe rechtlich einzuordnen? Unter was für Rahmenbedingungen ist sie zulässig?

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Die Leihe nach Waffengesetz entspricht rechtlich einem vorübergehenden Erwerb einer Waffe. Sie ist unter 2 Voraussetzungen an einen anderen Inhaber einer WBK erlaubt:

  1. Zweckbindung
  2. Vorübergehend, für ≤ 1Monat

Für die Leihe muss der Überlasser eine Bescheinigung ausstellen, die anstelle von der WBK zum Erwerb berechtigt:

  1. Name des Überlasser
  2. Name des Empfängers
  3. Datum des Überlassens

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