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Wann ist der Jagdausübungsberechtigte für die Haftung von Wildschäden in seinem Jagdgebiet in Oberösterreich ausgenommen?

Oberösterreich (Österreich)

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Der Jagdausübungsberechtigte ist in Oberösterreich von der Haftung für Wildschäden ausgenommen bei:

  • Sport- und Golfplätzen
  • Ganzjährig geschontem Wild
  • Schäden durch geschützte Wildarten in Schutzgebieten
Oberösterreich (Österreich)

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