Was ist das forstliche Gutachten (Vegetationsgutachten) und in welchem Intervall wird es erstellt?
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Inhalt & Zweck: Es bewertet objektiv den Zustand der Waldverjüngung und ermittelt die Wildeinwirkung (insbesondere Verbiss- und Fegeschäden).
Intervall: Die zuständigen Forstbehörden erstellen das Gutachten alle drei Jahre.
Rolle bei der Abschussplanung: Es dient als fachliche Grundlage für die Abschussplanung der unteren Jagdbehörde, um einen waldverträglichen Wildbestand zu gewährleisten.