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Was wissen Sie zu anzeigepflichtigen Schusswaffen der Kategorie C?

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Waffen der Kategorie C sind alle anderen Schusswaffen, die nicht der Kategorie A oder B angehören.

Registrierungspflicht:

  • Registrierung binnen 6 Wochen nach Erwerb bei ermächtigtem Gewerbetreibenden
    • Seit 1. November 2025: Zusätzlich Wartefrist von 4 Wochen vom Kauf bis zur Überlassung der ersten Waffe (Abkühlphase)
  • Angaben zur Waffe erforderlich: Kategorie, Marke, Typ, Kaliber, Herstellungsnummer, Datum der Überlassung und Vorbesitzer
  • Begründung für Besitz erforderlich
  • Mindestalter: Ab Mitte 2026 Erhöhung von 18 auf 21 Jahre (Ausnahme: bei beruflicher Verwendung

Überlassen und Besitz einer Waffe:

  • Sofortige Übergabe nur an Inhaber von Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte
  • Verkauf wird nichtig bei bestehendem Waffenverbot
  • Nachweis der Registrierung auf Verlangen der Behörde
  • Meldepflicht bei Besitzaufgabe binnen sechs Wochen
  • Ab Mitte 2026: Privater Waffenverkauf nur mehr über ermächtigte Waffenhändler zulässig

Führen einer Waffe:

  • Grundsätzlich Waffenpass und Wohnsitz im Bundesgebiet erforderlich
  • Berechtigung ohne Waffenpass für Inhaber einer gültigen Jagdkarte
MerkeKategorie-C-Waffen können von Jagdkarteninhabern ohne Waffenpass geführt werden.

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