Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in NRW muss gefüttert werden.Ist dies für Rehwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
NRW
Antwort anzeigen
In Nordrhein-Westfalen ist die Fütterung von Rehwild nur in behördlich festgestellten Notzeiten zulässig.