Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen muss gefüttert werden. Ist dies für Rehwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
NRW
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In Nordrhein-Westfalen ist die Fütterung von Rehwild nur in behördlich festgestellten Notzeiten zulässig.