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Was bedeutet der Begriff 'kundige Person' im Zusammenhang mit Wildbret?

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Die kundige Person im Kontext der Wildbretvermarktung ist gemäß dem EU-Lebensmittelrecht eine speziell geschulte Person, die beurteilen kann, ob Wild für den menschlichen Verzehr geeignet ist.

  • Jäger: Muss an der Erlegung beteiligt sein
  • Schulung: Nachweis einer speziellen Schulung oder bestandene Jägerprüfung (nach 1987) in einigen Bundesländern ausreichend

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