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Ist eine Notzeitfütterung in Tirol zulässig?

Tirol (Österreich)

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Ja, Notzeitfütterung ist in Tirol gesetzliche Pflicht:

  • Rotwild: 1.11. – 15. 05.
  • Reh- und Muffelwild: Bei Notzeit erforderlich
  • Stein- und Gamswild: Generelles Fütterungsverbot

Wichtig: Die Notzeit ist gesetzlich definiert, kann aber durch die Behörde angepasst werden.

Tirol (Österreich)

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