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Wann gilt ein Jagdhund als brauchbar bzw. tauglich?

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Ein Jagdhund gilt als brauchbar, wenn er eine staatlich anerkannte Brauchbarkeitsprüfung (BP) oder Jagdeignungsprüfung (JEP) erfolgreich abgelegt hat.

  • Der Hund weist damit die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen für den Jagdbetrieb nach.
  • Besteht ein Hund eine Leistungsprüfung (z. B. VGP, BP), wird dies meist als Nachweis der Brauchbarkeit anerkannt.
  • Die Brauchbarkeit kann auf Spezialfächer wie Schweißarbeit, Stöbern oder Wasserarbeit begrenzt sein.

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