Sie schießen auf einen Bock in Berlin, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegen.Wer hat Anspruch auf die Trophäe?
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Gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes hat der Jagdausübungsberechtigte des Reviers, in dem das Wild verendet, das Aneignungsrecht und somit Anspruch auf die Trophäe.
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