Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Hessen muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?
Hessen
Antwort anzeigen
In Hessen ist die Fütterung von Rotwild nur während einer festgestellten Notzeit zulässig, wenn ein Defizit zwischen Nahrungsbedarf und natürlichen Äsungsangeboten besteht. Die Notzeit endet spätestens am 31. März in Höhenlagen bis 500 m und am 30. April in höheren Lagen.