Sie haben in Sachsen ein Rotkalb beschossen, dieses flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. In wessen Abschussplan muss das Kalb eingetragen werden?
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Das Rotkalb muss in den Abschussplan des Jagdausübungsberechtigten eingetragen werden, in dessen Revier es ursprünglich beschossen wurde.
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