Sie haben in Sachsen ein Rotkalb beschossen, dieses flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das nach gemeinsamer noch lebend im . Ihr Nachbar trägt einen an. In wessen Abschussplan muss das Kalb eingetragen werden?

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Das Rotkalb muss in den Abschussplan des eingetragen werden, in dessen es ursprünglich beschossen wurde.

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