Wie sollen Vergleichs- und Weiserflächen angelegt werden?
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Vergleichsflächen sind schalenwilddicht eingezäunte Waldflächen (6 x 6m), dient zur Beurteilung der natürlichen Waldverjüngung innerhalb und außerhalb des Zaunes. Mindesthöhe des Zauns: für Reh- und Gamswild 1,50 m, für Rotwild 1,90 m. Weiserflächen sind nicht gegen Wildverbiss geschützte Naturverjüngungs- oder Aufforstungsflächen bis max. 25 m Entfernung zum Zaun. Vergleichs- und Weiserflächen müssen den naturräumlichen Verhältnissen entsprechen und eine objektive Beurteilung des Wildeinflusses zulassen. Für jedes Jagdgebiet ist je angefangene 100 ha eine Vergleichsfläche anzulegen; mindestens 3, maximal 20 Flächen je Jagdgebiet.
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