Was versteht man unter gemäß § 23 BJagdG?

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  • ist der Schutz des vor verschiedene Gefahren:
    1. Wilderer
    2. Futternot
    3. Wildernde Hunde und Katzen
  • Zusätzlich: Sorge für die Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften.

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