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Was versteht man unter Jagdschutz gemäß § 23 BJagdG?

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  • Jagdschutz ist der Schutz des Wildes vor verschiedenen Gefahren:
    1. Wilderern
    2. Futternot
    3. Wildseuchen
    4. Wildernde Hunde und Katzen
  • Zusätzlich: Sorge für die Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften

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