Aus Sicherheitsgründen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4) darf der Schütze seinenStand vor Beendigung des Treibens weder verlassen noch verändern.
Das Lüften der Blätter bringt wildbrethygienisch mehr Nachteile (Kontaminationsrisiko) als Vorteile. Zügiges Aufbrechen und schnelle Kühlung ersetzen es vollständig.