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Ist es bei einer Gesellschaftsjagd zulässig, das Wild unmittelbar nach dem Schuss zu lüften?

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Nein, das ist grundsätzlich nicht zulässig.

  • Aus Sicherheitsgründen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4) darf der Schütze seinen
  • Stand vor Beendigung des Treibens weder verlassen noch verändern.
  • Das Lüften der Blätter bringt wildbrethygienisch mehr Nachteile (Kontaminationsrisiko) als Vorteile. Zügiges Aufbrechen und schnelle Kühlung ersetzen es vollständig.

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