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Wie dürfen Sie Ihr Wild vermarkten, wenn Sie keine kundige Person sind?

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  • Nur durch Abgabe an einen Wildbearbeitungsbetrieb: Das Wild muss zusammen mit dem Haupt und den roten Organen angeliefert werden, damit eine amtliche Fleischuntersuchung durchgeführt werden kann. Durch das Bestehen der Jägerprüfung (nach 1987) gilt ein Jäger als ausreichend geschult, um Wild an einen Endverbraucher oder den Einzelhandel (in der Decke) abzugeben.

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