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Welche 3 Befugnisse umfasst das Jagdrecht laut BJagdG § 1?

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Das Jagdrecht laut BJagdG § 1 umfasst 3 wesentliche Befugnisse:

  • Hege: Die Pflege und Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes unter Berücksichtigung der Landeskultur
  • Jagdausübung: Das Recht, auf einem bestimmten Gebiet die Jagd auf wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, auszuüben
  • Aneignen: Das Recht, sich das erlegte Wild anzueignen

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