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Was ist der Gefährdungsbereich und wie wird er bestimmt?

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Der Gefährdungsbereich gleicht der Höchstreichweite des Geschosses, also der maximalen Distanz zwischen der Laufmündung und dem Auftreffpunkt bei einem Abgangswinkel von etwa 30° bis 35°.

  • Jagdbüchsenpatronen: Bis zu 5.000 m
  • Pistolen- und Revolverpatronen: Bis zu 2.000 m
  • Flintenlaufgeschosse: Bis zu 1.500 m
  • Schrotpatronen: Je nach Schrotstärke bis zu 400 m Bei Schrotschüssen ist zusätzlich zur Reichweite die Streuung zu berücksichtigen.
    Die Breite der Schrotgarbe entspricht etwa 1/6 der Schussentfernung

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