Unter welchen Voraussetzungen ist die Haltung von erlaubt?

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  1. Falknerjagdschein erforderlich.
  2. Bis 2 Exemplare der Arten , , und . Es gibt natürlich Ausnahmen für in zoologischen Einrichtungen und anerkannte Auffangstationen.
  3. Kennzeichnungspflicht: Unverwechselbare und dauerhafte Kennzeichnung.
  4. Meldepflicht: und Zu-/Abgänge sind der zu melden.

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