Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Mecklenburg-Vorpommern Damwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Damwild zur Wildschadensverhütung ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Oktober bis 31. Januar erlaubt.
Für Jagdaktivitäten außerhalb dieses Zeitraums wird eine Genehmigung der Jagdbehörde benötigt.
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