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Was regelt die Anlage 4 der
Bundeswildschutzverordnung
?
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Greifvogel- und Falkenarten, deren Haltung beschränkt ist
Beschränkt ist die Haltung von allen
Greifvögeln
mit 4 Ausnahmen:
Habicht
Sperber
Steinadler
Wanderfalk
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