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Was regelt die Anlage 4 der Bundeswildschutzverordnung?

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  • Greifvogel- und Falkenarten, deren Haltung beschränkt ist
  • Alle Greifvögel außer den 4 erlaubten
    • Erlaubt sind nur diese 4: Habicht, Sperber, Steinadler und Wanderfalke

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