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Unter welchen Bedingungen kann eine Behörde den Wildbestand auf Kosten des Jagdausübungsberechtigten verringern?

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  • Wenn extreme Wildschäden auftreten.
  • Die Reduzierung erfolgt oft unabhängig von Schonzeiten.
  • Die Kosten für solche Maßnahmen trägt der Jagdausübungsberechtigte.

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