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Unter welchen Bedingungen kann eine Behörde den Wildbestand auf Kosten des Jagdausübungsberechtigten verringern?

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  • Beim Auftreten extremer Wildschäden
  • Die Reduzierung erfolgt oft unabhängig von Schonzeiten
  • Die Kosten für solche Maßnahmen trägt der Jagdausübungsberechtigte

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