Wie verhalten Sie sich beim Ansitz im November, wenn ein einzelnes Alttier austritt und über längere Zeit alleine äst? Begründen Sie Ihre Entscheidung.
Oberösterreich (Österreich)
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Vorsicht ist geboten; das Alttier darf vorerst nicht erlegt werden.
Das Kalb könnte sich noch im Bestand (in der Deckung) befinden und erst später austreten.
Es gilt der zwingende Grundsatz 'Kalb vor Alttier', um das Überleben des Jungtieres zu sichern und Tierschutzaspekte zu wahren.
Die Erlegung ist erst zulässig, wenn das Kalb bereits erlegt wurde oder zweifelsfrei feststeht, dass das Stücknicht führt (z. B. ein Geltier).