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Wie verhalten Sie sich beim Ansitz im November, wenn ein einzelnes Alttier austritt und über längere Zeit alleine äst? Begründen Sie Ihre Entscheidung.

Oberösterreich (Österreich)

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  • Vorsicht ist geboten; das Alttier darf vorerst nicht erlegt werden.
  • Das Kalb könnte sich noch im Bestand (in der Deckung) befinden und erst später austreten.
  • Es gilt der zwingende Grundsatz 'Kalb vor Alttier', um das Überleben des Jungtieres zu sichern und Tierschutzaspekte zu wahren.
  • Die Erlegung ist erst zulässig, wenn das Kalb bereits erlegt wurde oder zweifelsfrei feststeht, dass das Stück nicht führt (z. B. ein Geltier).
Oberösterreich (Österreich)

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