Sie schießen ein Rehkitz in Schleswig-Holstein und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr Fernglas (200 m Entfernung) können Sie das kranke Stück noch sehen. Was tun sie?
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Da das krankgeschossene Rehkitz in den benachbarten Jagdbezirk gewechselt ist und für einen sicheren Schuss nicht erreichbar ist, sind Sie verpflichtet, die Stelle des Überwechselns zu markieren und den Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers unverzüglich zu informieren. Eine eigenmächtige Nachsuche oder das Erlegen des Wildes im Nachbarrevier ohne vorherige Zustimmung ist nicht gestattet.
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