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Aufgrund der Wetterlage haben Sie das Gefühl, das Wild in Ihrem Revier in Bremen muss gefüttert werden.Ist dies für Rotwild zulässig? Falls ja, in welchem Zeitraum?

Bremen

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Ja, die Fütterung von Rotwild ist vom 16. Oktober bis zum 30. April zulässig. Pflicht zur Fütterung besteht während der von der Behörde festgelegten Notzeit.

Bremen

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