Sie haben in Berlin einen Hirsch beschossen, dieser flüchtet ins Nachbarrevier. Sie benachrichtigen Ihren Reviernachbarn und Sie finden das Stück nach gemeinsamer Nachsuche noch lebend im Wundbett. Ihr Nachbar trägt einen Fangschuss an. Wer hat Anrecht auf das Wildbret und die Trophäe?
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In der geschilderten Situation hat der Revierinhaber des Nachbarreviers, wo der Hirsch erlegt wurde, das Aneignungsrecht an Wildbret und Trophäe gemäß Bundesjagdgesetz.
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