Mit der Jagdpacht kann das Jagdausübungsrecht an Dritte übertragen werden. Hierzu wird ein schriftlicher Jagdpachtvertrag geschlossen. Zur Pachtfähigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Eine Verpachtung an mehrere Pächter ist möglich. Allerdings ist die Höchstzahl an Pächtern abhängig von der Größe des Jagdbezirkes (siehe Landesgesetze).
AchtungBei der Jagdpacht gibt es viele Abweichungen der Bundesländer.
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