Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem in Sachsen zur bejagen.Ist das erlaubt?

Sachsen

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Die nächtliche Bejagung von zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens ist in Sachsen grundsätzlich erlaubt, sofern eine entsprechende Genehmigung der vorliegt.

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