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Darf am 03.10. (Tag der deutschen Einheit) eine Drückjagd stattfinden? Beurteilen Sie die rechtliche Lage.

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Nein, am Tag der Deutschen Einheit (03.10.) darf keine Drückjagd stattfinden.

  • Begründung:
    • Der 03.10. ist ein gesetzlicher Feiertag
    • Treibjagden (und damit auch Drückjagden als Form der Gesellschaftsjagd) sind an Sonn- und Feiertagen verboten
    • Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
  • Ausnahme:
    • Einzelansitz ist möglich, aber keine Gesellschaftsjagd mit Treibern

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