Sie schießen auf einen Bock in Rheinland-Pfalz, nach kurzer Flucht über die Reviergrenze bleibt er verendet im Nachbarrevier liegen?In wessen Abschussplan muss das Stück vermerkt werden?
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Krank geschossenes Wild muss in den Abschussplan des Jagdbezirks eingetragen werden, aus dem es gekommen ist, sofern keine Wildfolgevereinbarung mit dem Nachbarrevier existiert, die anderes regelt.
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