Sie schießen ein Rehkitz in Mecklenburg-Vorpommern und es wechselt krank ins Nachbarrevier. Über Ihr Fernglas (80 m Entfernung) können Sie das kranke Stück noch sehen. Was tun sie?
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Wenn das Rehkitz krank ins Nachbarrevier wechselt und in 80 m Entfernung erkennbar ist, dürfen Sie die Reviergrenze mit der Schusswaffe überschreiten, um es zu erlegen. Danach können Sie es vor Ort aufbrechen und versorgen, jedoch nur mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers abtransportieren.
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