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Sie haben eine Jagderlaubnis, die nur für Schwarzwild gilt. Beim Ansitz schießen Sie einen kapitalen Sechser-Rehbock. Ist das schlimm?

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  • Ja! Das ist ein klarer Verstoß gegen die Jagderlaubnis und kann als Wilderei (§ 292 StGB) gewertet werden
  • Das ist eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann
  • Außerdem drohen jagdrechtliche Konsequenzen, z. B. der Entzug des Jagdscheins

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