Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem in NRW zur bejagen.Ist das erlaubt?

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Die nächtliche Bejagung von in NRW ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung zur Nachtjagd kann von der unteren in Einzelfällen erteilt werden, wenn dies zur Vermeidung übermäßiger notwendig ist.

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