Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in NRW Damwild zur Wildschadensverhütung bejagen.Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Damwild in NRW ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung zur Nachtjagd kann von der unteren Jagdbehörde in Einzelfällen erteilt werden, wenn dies zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden notwendig ist.
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