Es ist Vollmond zu erwarten und Sie möchten nachts in Ihrem Revier in Nordrhein-Westfalen Damwild zur Wildschadensverhütung bejagen. Ist das erlaubt?
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Die nächtliche Bejagung von Damwild in Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahmegenehmigung zur Nachtjagd kann von der unteren Jagdbehörde in Einzelfällen erteilt werden.
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