Welche fachliche Begründung rechtfertigt im Sinne der Wildhege die gezielte Regulation von Beutegreifern?
Die Unterstützung von Bodenbrütern, die Seuchenprophylaxe sowie die Kontrolle invasiver Arten.
Die Reduktion von Beutegreifern ausschließlich zur Vermeidung von Verbiss- und Schälschäden im Wirtschaftswald.
Die systematische Verdrängung heimischer Raubwildarten zugunsten einer unbegrenzten Vermehrung von Schalenwild.
Die gezielte Ansiedlung und Förderung von Neozoen zur Steigerung der Artenvielfalt in Niederwildrevieren.