Eine Jagdgesellschaft wird mit Forderungen konfrontiert, da Schwäne eine landwirtschaftlich genutzte Wiese durch Verkotung massiv verunreinigt haben. Besteht für diesen spezifischen Schaden eine Ersatzpflicht durch die Jagdgesellschaft?
Nein, da Schäden durch Federwild generell nur im Wald, nicht aber auf landwirtschaftlichen Grünflächen ersetzt werden müssen.
Ja, sofern die Verunreinigung so stark ist, dass das gewonnene Futter für Nutztiere unbrauchbar geworden ist.
Nein, da Schwäne nicht zu den Wildarten zählen, die einen gesetzlich ersatzfähigen Wildschaden verursachen können.
Ja, da Schwäne dem Jagdrecht unterliegen und somit grundsätzlich für alle durch sie verursachten Schäden gehaftet wird.