Sie besitzen eine gültige Jagdkarte und beobachten regelmäßig Wild in einem angrenzenden Waldstück. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie dort die Jagd rechtmäßig ausüben?
Da ich in unmittelbarer Nähe wohne und eine Jagdkarte besitze, darf ich im Rahmen der Wildschadensverhütung jederzeit auch ohne Rücksprache eingreifen.
Die Jagdkarte berechtigt zur Jagdausübung auf allen freien Waldflächen des Bundeslandes, in dem sie ausgestellt wurde, solange die Schusszeiten eingehalten werden.
Ich muss entweder selbst Jagdausübungsberechtigter für dieses Revier sein oder über eine ausdrückliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten verfügen.
Der Besitz einer gültigen Jagdkarte reicht aus, sofern der Grundeigentümer des Waldes keine schriftlichen Einwände gegen die Bejagung erhoben hat.